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LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2001 - 2 Sa 1416/00 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 2 Sa 1416/00 (https://dejure.org/2001,23169)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortbestand eines bestehenden Arbeitsverhältnisses; Einhaltung einer tarifvertraglichen Kündigungsfrist; Vertretung ohne Vertretungsmacht bei einer Kündigung im Arbeitsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 22.09.2000 - 7 Ca 1843/00
- ArbG Ludwigshafen, 06.02.2001 - 7 Ca 1843/00
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2001 - 2 Sa 1416/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 22.02.1995 - 4 Sa 1817/94
Kündigung: Zurückweisung wegen mangelnder Bevollmächtigung - Unverzüglichkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Köln, 04.05.2007 - 4 Sa 71/07
Änderungskündigung
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nach Rechtsprechung des LAG Hamm (21.10.1999 - 4 (16) Sa 285/98 -) und des LAG Rheinland-Pfalz (06.02.2001 - 2 Sa 1416/00 -) eine "unverzügliche" Zurückweisung im Sinne von § 174 BGB in der Regel innerhalb einer Höchstfrist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung vorgenommen werden muss.